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Meister!Prämie

Mit der SFG-Prämie zur Meisterprüfung spielen Sie die erste Geige!

Forst
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Industrie
Branchenübergreifend

Über 700 Menschen absolvieren in der Steiermark jedes Jahr erfolgreich die Meister- bzw. Befähigungsprüfung. Die Steirische Wirtschaftsförderung prämiert den Sprung in die Meisterklasse ab sofort mit 1.000 Euro Prämie. So fördert die SFG den steirischen Fachkräftenachwuchs und inspiriert zu Unternehmergründungen im Land.

Meisterprüfung für einen starken Standort
Wer dazulernt, Herausforderungen annimmt, sich und seine Fähigkeiten auf allen Ebenen weiterentwickelt, verdient Respekt. Wer es dabei zur Meisterschaft bringt, bekommt jetzt auch handfeste finanzielle Unterstützung: Mit der Förderungsaktion „Meister!Prämie“ belohnen die SFG gemeinsam mit der Stadt Graz und dem Tourismusressort all jene SteirerInnen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich absolvieren. Nicht zuletzt, weil sie damit einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes leisten! Die Förderung wird als einmalige Prämie ausbezahlt.

Bitte reichen Sie Ihren Förderungsantrag bis spätestens drei Monate nach Prüfungstag ein! Haben Sie Ihr Examen im November oder Dezember 2019 abgelegt, haben Sie höchstens fünf Monate ab dem Prüfungsdatum Zeit für Ihren Antrag. Wir freuen uns auf Sie – bis dahin alles Gute und, falls der große Tag noch vor Ihnen liegt: toitoitoi!

Für wen?
  • Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
Wofür?
  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
  • Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
  • Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996
Wofür nicht?
  • einzelne Module (wie z.B. die Unternehmerprüfung oder die Ausbilderprüfung) der oben genannten Prüfungen
  • Abschlüsse der Werkmeisterschule
  • landwirtschaftliche Meisterausbildung
Wie viel?
  • 1.000 Euro
Wichtige Hinweise:
  • Der Förderungsantrag muss spätestens 3 Monate nach Ablegen der Prüfung eingereicht werden.
  • Der Förderungsantrag für Prüfungen, die zwischen dem 01.11.2019 und dem 31.12.2019 absolviert wurden, muss spätestens 5 Monate nach dem Prüfungsdatum eingereicht werden.
  • Die Förderungsaktion kann pro Person einmal in Anspruch genommen werden.

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Mst. Mag. Alexander Pinter
Geschäftsführung

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