Was wird gefördert?
Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen. Dazu gehören beispielsweise Weiterbildungen mit technischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Inhalten, die einen Digitalisierungsbezug haben (z.B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce etc.).
Wer wird gefördert?
Förderbar sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in Österreich. Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen werden explizit angesprochen. Hilfestellung zur Einstufung finden Sie auf der FFG-Website unter KMU-Definition.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro KMU kann die Weiterbildung von maximal 10 Mitarbeitenden gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.
Einreichfrist
Antragstellungen sind laufend bis längstens 30.06.2023 möglich. Die Einreichung ist nur elektronisch und laufend vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibung vor diesem Termin geschlossen wird, falls die Förderungs-mittel vorzeitig ausgeschöpft sind.
Welche Weiterbildungsanbieter werden anerkannt?
- Zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, siehe dazu das Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter und die Ö-Cert-Liste
- Forschungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen
- COMET-Zentren
- Digital Innovation Hubs
Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte von der Antragstellung Ihres Digital Skills Schecks bis zur Auszahlung der Förderung: Zuerst Scheck beantragen (Schritt 1) – danach Weiterbildung besuchen (Schritt 2) – Endbericht nach Abschluss der Weiterbildung einreichen (Schritt 3) – und zuletzt die Förderung erhalten. Diese Schrittfolge muss eingehalten werden, um eine Förderung zu beziehen.
Förderbar sind
- KMU mit Niederlassung in Österreich
- max. 1 Scheck pro Person
- max. 10 Schecks pro Unternehmen
- max. 80% der Weiterbildungskosten
- max. EUR 5.000 pro Scheck
Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Es sind nur Weiterbildungen abrechenbar, für die Sie eine Förderungszusage erhalten.