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Nachhaltikeitsbericht: Künftig verpflichtend für Unternehmen

Ein Bericht schafft Transparenz und kommuniziert Zahlen und Daten zur Nachhaltigkeit im Unternehmen an unterschiedliche Stakeholder
Forst
Gewerbe
Industrie
Branchenübergreifend
Die Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen muss nach einer EU Richtlinie (der CSRD) in Zukunft verpflichtend transparent und ausführlich dargestellt werden. Dies betrifft sowohl große Unternehmen als auch kleine entlang der Wertschöpfungskette, welche bspw. Zulieferer für die Industrie sind. Gemeinsam mit der denkstatt GmbH geben wir Ihnen einen Überblick, wie Sie sich bestmöglich vorbereiten und gleichzeitig als Unternehmen davon profitieren können.

Wer ist betroffen?

Alle großen Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) bei denen 2 von 3 Kriterien zutreffen müssen:

  • ab 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt
  • Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
  • Umsatz über 40 Millionen Euro

 

oder

Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen (ab dem 01.01.2026). Unternehmen gelten nach Richtlinie 2013/34/EU ab Überschreitung von zwei der drei Merkmale 1) 10 Beschäftigte, 2) 350.000 Euro Bilanzsumme und 3) 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse als klein.

Zeitrahmen

Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 01. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Die Regelungen sollen nach dem ursprünglichen Zeitplan des Kommissionsentwurfs aus dem Jahr 2021 ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen in ihrer Version vom Juni 2022 eine verzögerte Einführung durchsetzen und schlagen ein Stufenmodell zur Umsetzung vor:

  • am 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025);
  • am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026);
  • am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.

Das EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte

Die CSRD liefert die Vorgaben, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Inhalte. Die Berichtsstandards greifen bestehende Rahmenwerke wie GRI, SASB und TCFD auf und setzen für verpflichtende Berichterstattung neue Maßstäbe wie die doppelte Wesentlichkeit. Die fertigen Entwürfe sollen am 15. November der Europäischen Kommission übergeben werden.

Eine nachfolgende Beratung und Projektförderung auf Einzelbetriebsebene kann durch das Förderprogramm „Spitzen!Leistung Holz 2022+“ erfolgen.

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Mst. Mag. Alexander Pinter
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