Alle großen Unternehmen (unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung) bei denen 2 von 3 Kriterien zutreffen müssen:
- ab 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt
- Bilanzsumme über 20 Millionen Euro
- Umsatz über 40 Millionen Euro
oder
Alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen, mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen (ab dem 01.01.2026). Unternehmen gelten nach Richtlinie 2013/34/EU ab Überschreitung von zwei der drei Merkmale 1) 10 Beschäftigte, 2) 350.000 Euro Bilanzsumme und 3) 700.000 Euro Nettoumsatzerlöse als klein.