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Weiterbildung
mit Weitblick

Förderungsaktion Weiter!Bilden: Übernahme von 30 Prozent der Kosten für Qualifizierungen im Themenbereich nachhaltige Unternehmensentwicklung.
Forst
Gewerbe
Industrie
Branchenübergreifend
Nachhaltigkeit wandelt die Wirtschaft. Mehr denn je erweitern wir dieser Tage unseren Horizont, sind offen für neue Denkweisen, wandeln ganze Strategien und Vorgehensweisen. Was heute mit Pioniergeist und viel Idealismus startet, wächst morgen vielleicht zum hochprofessionellen Business heran.
SFG Förderung

Nachhaltige 2.500 Euro

Erweitern Sie den Horizont Ihres Unternehmens

Für UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen in allen Ebenen und Geschäftsbereichen heißt das Ärmel hochkrempeln und dazulernen: Wie kann ich in meinem eigenen Wirkungskreis nachhaltig handeln? Welches Wissen brauche ich dafür? Und wie hilft mir das Prinzip der Nachhaltigkeit, Herausforderungen wie begrenzte Ressourcen, steigender Energiebedarf oder Mangel an Fachkräften zu meistern?

Auch als Wirtschaftsförderung wollen wir steirische KMU dabei unterstützen, sich weiterzuentwickeln und Nachhaltigkeit in ihren Grundfesten zu verankern. Deshalb bei uns im Programm: die Förderungsaktion Weiter!Bilden. Sie übernimmt 30 Prozent der Kosten für Qualifizierungen im Themenbereich nachhaltige Unternehmensentwicklung. Dabei gibt es maximal zweimal jährlich bis zu 2.500 Euro Förderung.

Die Förderung richtet sich an UnternehmerInnen gleichermaßen wie an MitarbeiterInnen sowie Lehrlinge aus der SFG-Zielgruppe in folgenden Bereichen:

 

Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt

  • Nachhaltigkeitsmanagement, CSR – Corporate Social Responsibility
  • Organisationsentwicklung/ -management, Strategieentwicklung
  • Betriebswirtschaft
  • Produkt-/ Dienstleistungsentwicklung
  • Einkauf, Verkauf, Marketing, Logistik, Produktionsmanagement
  • Innovations-/ Wissen-/ Qualitäts-/ Prozess-/ Projekt-/ Gesundheits-/ Sicherheitsmanagement

 

Nachhaltige Fachkräfteentwicklung

  • Employer Branding, Recruiting, Personalmanagement/ -entwicklung/ -führung
  • Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, internationales Management
  • technische Fortbildungen
  • fachliche Höherqualifizierungen im Tourismus
  • Vorbereitungskurse zur Meister-/ Befähigungs-/ Eignungs-/ Fachprüfung, Werkmeister-/ Bauhandwerker-/ Meisterschule

 

Ressourcen, Umwelt und Klima

  • Ressourcenmanagement, Werkstofftechnologie, Kreislaufwirtschaft, Recycling
  • Energiemanagement/ -wirtschaft/ -effizienz/ -technologie
  • Umweltmanagement/ -technologie/ -recht, Abfallwirtschaft
  • Klimamanagement/ -bilanz/ -schutz
  • klimagerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren
  • Green Mobility
  • sonstige Schulungen mit Schwerpunkt Ressourcen, Umwelt und Klima
Für wen?
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen, Lehrlinge
  • Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe inkl. Hotellerie und Gastronomie
Für wen nicht?
  • UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
  • MitarbeiterInnen in Bildungskarenz (Bildungsteilzeit ist möglich)
  • Privatpersonen
  • ArbeitgeberInnen, die bereits eine Förderung der Schulungskosten ihrer Beschäftigten im Rahmen der COVID-19-Kurzarbeit durch das AMS erhalten
Wofür?
  • Weiterbildungen, die maßgeblich zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen.
  • Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen
  • Maßnahmen, die über betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen
  • Vollständige akademische Lehrgänge
  • Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
Wofür nicht?
  • Schulungen zum Thema Digitalisierung/Persönlichkeitsbildung
  • Berufsausbildungen (z.B. Lehre, Matura, Lehre mit Matura, Berufsmatura)
  • Grundschulungen und Maßnahmen, die nicht über das übliche Maß betrieblicher Ausbildungsaktivitäten hinausgehen (z.B. Einführungsschulungen für neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen)
  • Maßnahmen, welche sich nicht eindeutig von Beratungs- und Coaching-Leistungen abgrenzen
  • Teilnahme an Tagungen, Symposien sowie Kongressen und Konferenzen
  • produktspezifische Verkaufsschulungen sowie Produktschulungen
  • Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Personalkosten während der Weiterbildung
Wie viel?
  • 30 % der anrechenbaren Projektkosten
  • bis zu 2.500 Euro Förderung pro Antrag: Pro Jahr können zwei Anträge genehmigt werden.
Wichtige Hinweise:
  • Stellen Sie Ihren Antrag, bevor man Ihnen eine Rechnung legt, bevor Sie diese bezahlen und bevor Ihr Kurs beginnt. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
  • Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie zu Kursbeginn noch keine Förderungszusage erhalten haben.
  • Es können pro Antrag mehrere MitarbeiterInnen, Lehrlinge, UnternehmerInnen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
  • Die Bildungseinrichtung muss zertifiziert sein.
  • Die Förderung wird nach Projektende ausgezahlt, also nach Abschluss der Weiterbildung.
  • Bitte beachten Sie bei Schulungen zum Thema Digitalisierung die Unterstützungsmöglichkeiten der Qualifizierungsinitiative „Digital Skills Schecks“ der FFG.

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Mst. Mag. Alexander Pinter
Geschäftsführung

T: +43 316 587850 214
M: +43 664 963 25 50
E: pinter@holzcluster-steiermark.at