Stand: 18.01.2021
Die Ausbreitung des Coronavirus und dessen Folgen treffen sowohl die heimische Wirtschaft als auch das private Leben. Wir haben Ihnen eine Übersicht zu allen Informationsstellen aufbereitet, damit Sie auf direktem Wege alle Informationen auffinden, die Sie für Ihren (beruflichen) Alltag benötigen.
Wir wollen Sie dabei unterstützen, den Überblick zu aktuellen Richtlinien und Hilfspaketen zu behalten und werden die folgende Aufzählung laufend aktualisieren. Zudem finden Sie auch bei der SFG eine laufend aktualisierte Liste von Förderungen.
Aktuelle Informationen zum Umsatzersatz
Eine unterschiedliche Ausgestaltung in den unterschiedlichen Bereichen ist angekündigt: Der Handel wird differenziert betrachtet. Grundsätzlich werden zwischen 20 und 60 Prozent des Umsatzes erstattet. Die genauen Listen und Abgrenzungen sind laut Finanzministerium noch in Arbeit. Die Beantragung für den Umsatzersatz auf FinanzOnline ist aufgrund der notwendigen technischen Vorarbeiten derzeit nicht möglich. Wir informieren Sie umgehend, sobald es hier Neuerungen gibt. Alle bisherigen Informationen finden Sie hier.
Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten durch ÖGK
Die Österreichische Gesundheitskasse bietet Unternehmen, die sich in einer schwierigen und mitunter Existenz bedrohenden Situation befinden, weitere Zahlungserleichterungen an. Diese zusätzlich geschaffenen Hilfsmaßnahmen betreffen die Beiträge für die Zeiträume Oktober, November und Dezember 2020. Sie gelten exklusiv für unmittelbar mit einem Betretungsverbot belegte Betriebe. Alle bisherigen Informationen finden Sie hier.
Fixkostenzuschuss
Für Unternehmen, die von den Maßnahmen nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, ist der Fixkostenzuschuss vorgesehen. Für den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei-Säulen-Modell ausgearbeitet: Laut BMF wird im November ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z. B. bei Reisebüros) berücksichtigt. Parallel dazu soll es eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben. Beide Versionen sind in Finalisierung. Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich. Informationen von der WKO dazu.
#SteirischEinkaufen
Sie haben einen Webshop, verkaufen Ihre Dienstleistungen online oder bieten Essenszustellung bzw. Abholung in Ihrer Region an? Tragen Sie Ihren Betrieb bei #SteirischEinkaufen ein! Die WKO entwickelt die Plattform laufend weiter! Teilnehmende Betriebe werden in den kommenden Tagen über Erweiterungen informiert und können schon bald ihr Angebot noch besser präsentieren. Informationen dazu hier.
Mobiler Covid-Test für Unternehmen ab sofort
Das Grazer Labor imaH unter der Leitung von Univ. Doz. Dr.med. Karl-Heinz Preisegger bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit Ärzten und medizinischem Fachpersonal für die Probennahme und -auswertung einen umfassenden Service für Ihr Unternehmen an. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
FAQ Corona-Kurzarbeit ab 1.10.2020
https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ–Kurzarbeit.html
Aktuelle Informationen der WKO
https://www.wko.at/service/corona.html?shorturl=wkoat_corona
FAQ Corona-Hilfs-Fonds
https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html#heading_Zuschuesse
Aktuelle Information für die Bauwirtschaft
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/coronavirus-bauwirtschaft.html
https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.858247&portal=auvaportal
FAQ Arbeitsrecht
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Arbeitsrecht.html
FAQ Arbeiten in Coronazeiten
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/corona/index.html
Ausgangsregelung:
Die Ausgangsregelung (Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig) gilt nun den ganzen Tag (Ausdehnung der nächtlichen Ausgangssperre auf eine grundsätzlich generelle Ausgangssperre). Der Ausnahmegründe sind:
Handel und Dienstleistungen:
Weiterhin geöffnet bleiben insbesondere:
Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Banken, Trafiken, KFZ-Werkstätten etc.
Freizeiteinrichtungen:
Das Betreten von Freizeiteinrichtungen (wie zB Theater, Museen, Tierparks etc.) bleibt weiterhin verboten. Hinsichtlich Gastronomie und Beherbergung gibt es keine wesentlichen Änderungen, diese bleiben daher grundsätzlich auch weiterhin geschlossen (wenige Ausnahmen wie zB Betriebskantinen).
Veranstaltungen:
Auch Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Die Ausnahmen sind im Wesentlichen gleichgeblieben.
Arbeitsorte und Orte der beruflichen Tätigkeit:
Beim Betreten von Arbeitsorten ist darauf zu achten, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen finden.