Digitale Schulungsunterlagen zu emissionsarmer Holzproduktion, Umweltschutzmaßnahmen und CO2-Bilanzen
Nachhaltigkeitsberichte werden für Unternehmen zur Realität – durch EU-Richtlinien wie die CSRD, die EU-Taxonomie oder die Green Claims Directive. Für viele wirkt das wie zusätzlicher Aufwand. Doch gerade für kleine und mittlere Betriebe eröffnet dieser Wandel auch Chancen: Wer ESG-Daten systematisch erhebt, gewinnt Sicherheit, erhält Zugang zu Förderungen und eine klare Positionierung am Markt.
Im Rahmen des Erasmus+ Projekts GREENWOOD wurden praxisnahe Schulungsunterlagen entwickelt und in Workshops mit Unternehmensvertretern getestet.
Die Inhalte reichen von den Grundlagen der Nachhaltigkeit über die CO₂-Bilanzierung bis hin zu konkreten Maßnahmen zur Emissionsreduktion. Besonders hilfreich bewertet wurden zwei Fallbeispiele zur CO₂-Bilanzierung realer Holzprodukte, die das Thema greifbar machen und die praktische Anwendbarkeit der Lernunterlagen unterstreichen.
Nachhaltigkeit ist für die Holzbranche gelebter Alltag – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Doch wie macht man diesen Beitrag sichtbar?
Die Antwort heißt: Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Für viele bald Pflicht – für die Branche eine echte Chance. Ein Nachhaltigkeitsbericht zeigt, wie verantwortungsvoll ein Unternehmen mit Umwelt, Ressourcen und Menschen umgeht. Er macht Leistungen sichtbar, schafft Transparenz und dient als strategisches Steuerungsinstrument.
Mehrwert der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ein zentrales Anliegen vieler Teilnehmer:innen der Workshops war der Wunsch nach mehr Standardisierung, standardisierte Prozesse, Kennzahlen und Berichtsformate, damit Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Holzbranche nicht zur Überforderung, sondern zum echten Mehrwert wird – gerade für KMU.
Mit dem vom Fachverband der Holzindustrie und unter Leitung des Instituts für industrielle Ökologie durchgeführten Waldfonds Projekts „FORHOLZ“ konnten wichtige Branchenstandards definiert und zudem ein guter Überblick über die für die Holzbranche relevanten EU-Regularien gegeben werden. Wir bedanken uns für die Zurverfügungstellung der Projektergebnisse und möchten diese ebenso mit unserem Netzwerk teilen.
Für eine effiziente Umsetzung der Berichterstattung braucht es aus Sicht der teilnehmenden Unternehmen weitere einheitliche Grundlagen, etwa:
Die Anforderungen werden bleiben – wer früh beginnt, gewinnt Sicherheit, Vertrauen und Handlungsspielraum.
Die Holzindustrie ist von einer Vielzahl an EU-Vorgaben betroffen, die Umwelt- und Klimaschutz fördern, faire Lieferketten sichern und Transparenz schaffen. Für Unternehmen entstehen dadurch neue Berichtspflichten und strengere Nachweise – zugleich eröffnen sich Chancen für Innovation, Finanzierung und Wettbewerbsfähigkeit. Die folgenden Punkte geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Mehr Unternehmen müssen künftig detailliert über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Materialität: Firmen zeigen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen.
EU-Taxonomie
Ein Klassifikationssystem definiert, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten. Für die Holzindustrie bedeutet das: Von Waldwirtschaft bis Endprodukt muss geprüft werden, ob die Vorgaben erfüllt sind. Taxonomie-konforme Unternehmen haben Vorteile bei Finanzierungen.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Unternehmen müssen ihre gesamte Lieferkette auf Risiken wie Entwaldung, Menschenrechtsverletzungen oder illegale Praktiken überprüfen. Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Holz werden damit zur Pflicht.
Green Claims & Consumer Empowerment Directive
Nachhaltigkeitsversprechen wie „klimaneutral“ oder „biodiversitätsfördernd“ sind nur erlaubt, wenn sie klar belegbar und wissenschaftlich fundiert sind. Ziel: Vertrauen schaffen und Greenwashing verhindern.
Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Unternehmen müssen nachweisen, dass ihr Holz nicht aus entwaldeten oder geschädigten Regionen stammt. So sollen Wälder, Biodiversität und Ökosysteme geschützt werden.
OECD Due Diligence Prozess
Ein internationaler Standard, der Unternehmen hilft, Risiken in Lieferketten zu erkennen und zu verringern – etwa bei Arbeitsbedingungen, Entwaldung oder Klimawirkung. Er ergänzt die CSRD und CSDDD.
Zusammenspiel der Regulatorien
Alle Vorgaben greifen ineinander: CSRD liefert die Basis für Berichte, die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten. CSDDD, EUDR und OECD-Prozesse erweitern den Blick auf Lieferketten. Green Claims sorgt für glaubwürdige Kommunikation.
Renewable Energy Directive (RED III)
Bis 2030 sollen 42,5 % der Energie in der EU aus erneuerbaren Quellen stammen. Für die Holzindustrie gelten strengere Regeln zur Nutzung von Biomasse: Nachhaltigkeitsnachweise, CO₂-Reduktion und Effizienzsteigerung sind Pflicht.
Digitaler Produktpass
Produkte wie Holzbau, Möbel oder Verpackungen erhalten künftig digitale Nachhaltigkeitsinformationen. So werden Herkunft, CO₂-Fußabdruck, Recyclingfähigkeit und Zertifizierungen transparent gemacht.
Bauprodukte-Verordnung (CPR)
Regelt den freien Handel von Bauprodukten in der EU. Holzprodukte brauchen eine CE-Kennzeichnung und müssen technische Standards erfüllen. Behörden überwachen die Einhaltung.
Verpackungsverordnung (PPWR)
Neue Vorgaben für Holz- und Kartonverpackungen: Bis 2030 müssen mindestens 30 % Recyclingholz enthalten sein. Außerdem gelten strengere Design- und Dokumentationspflichten sowie die Förderung von Mehrwegverpackungen.
Daten & Offenlegung
Alle Regelungen bringen umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten mit sich. Unternehmen können Synergien nutzen, indem sie ihre Nachhaltigkeitsdaten zentral erfassen und für mehrere Vorgaben verwenden.
Hier finden Sie eine Tabelle, die die wichtigsten Regulierungen zusammenfasst und auf die jeweils relevanten Anforderungen verweist.
“Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.”

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