Einreichberechtigt sind Architekten/Architektinnen, Architektengemeinschaften sowie konzessionierte Baugewerbetreibende. Weiters können Auftraggeber und Auftraggeberinnen, Gemeinden und einschlägige Berufsvereinigungen Preisvorschläge bekannt geben. Die Bewerber/Bewerberinnen müssen das Werk geschaffen haben und über das Veröffentlichungsrecht der eingereichten Unterlagen verfügen. Die Architekturschaffenden müssen der Steiermark durch Geburt, längeren Aufenthalt oder durch ihre architektonische Arbeit verbunden sein. Die Teilnahme am Architekturpreis des Landes Steiermark ist für den Bewerber/die Bewerberin mit keinen Kosten verbunden. Im Falle einer Auswahl wird der Bewerber/die Bewerberin informiert.
Einreichung
Zeitraum zur Einreichung der Projekte: 10.11.2022 bis 01.02.2023
Einreichunterlagen
Folgende Unterlagen sind in digitaler Form per Datenupload zu übermitteln:
- Ausgefülltes Datenblatt im Dateiformat doc
- Ein Scan der unterschriebenen Seite 2 des Datenblatts
- Projektmappe im Format A3 quer mit Planmaterial (für das Verständnis wichtige Darstellungen wie Lageplan, Grundrisse, Schnitte mit Maßstabsangaben) sowie Fotos
- 3-5 hochauflösende Fotos oder Renderings des Projekts
Folgende Dateiformate und Benennungen werden hierbei erbeten:
- Büroname_Projekt_Datenblatt.doc
- Büroname_Projekt_Scan.pdf
- Büroname_Projekt_Projektmappe.pdf
- Büroname_Projekt_Bild.jpg