Der Mindestbetrag der öffentlichen Förderung pro Projekt beträgt 5.000 Euro. Der Höchstbetrag der öffentlichen Förderung pro Projekt beträgt bis zu 700.000 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % des Wertes der förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens. Berechtigte Nutzer sind Gewerbe, Handelsunternehmen und Waldbesitzer in der Kategorie der Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe und Waldbesitzer, die natürliche Personen sind.
Für Anmeldungen und Informationen zur Förderung kontaktieren Sie bitte Mag. Visnja Košćak unter koscak@holzcluster-steiermark.at