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aws Investitionsprämie

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Bei der aws Investionsprämie handelt es sich um einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss für unternehmerische Anlagen. Sie soll die österreichische Wirtschaft in Folge der Coronakrise unterstützen. Die Richtlinien wurden nun veröffentlicht, eine Einreichung ist ab September möglich.

Um die österreichische Wirtschaft zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, das als Anreiz für Unternehmensinvestitionen wirkt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet.

Klimaschädliche Investitionen sind im Sinne der Ausrichtung der Förderung auf die Erreichung der Klimaziele der österreichischen Bundesregierung von der Investitionsprämie ausgenommen.

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Investitionsprämie für Sie recherhiert!

Branche:
Alle Branchen

Unternehmensgröße:
Alle Unternehmensgrößen

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung:

  •  Sitz des Unternehmens und/oder eine Betriebstätte in Österreich
  • Rechtmäßiger Betrieb des Unternehmenes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

Art der Förderung:
Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung:

  • 7 % der förderfähigen Investitionen und
  • 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
  • Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
  • Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen)

Förderbare Kosten:

  • Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
  • Investitionsbeginn vor dem 01.03.2021, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen

Laufzeit:
01.09.2020 bis 28.02.2021

Weitere Informationen zur Investitionsprämie finden Sie außerdem auf der Website des aws.

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Mst. Mag. Alexander Pinter
Geschäftsführung

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