„Nachhaltig“, „ökologisch“, „klimaneutral“ – Begriffe, die in der Holzbranche seit jeher selbstverständlich zur Kommunikation gehören. Genau diese Selbstverständlichkeit wird sich aber schon bald ändern müssen. Mit der EU-Richtlinie 2024/825, besser bekannt als „Empowering Consumers“-Richtlinie (EmpCo), verschärft die EU die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung und Kommunikation. Ziel ist der Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor Greenwashing – mit direkten Konsequenzen für alle Unternehmen, die mit ihrer Umweltverträglichkeit werben.
Damit steirische Holzbetriebe schnell und unkompliziert einen ersten Eindruck davon bekommen, wo sie stehen, bietet der Holzcluster Steiermark ab sofort einen kostenlosen, automatisierten Schnellcheck an – in Kooperation mit AITARK. Einfach die eigene Website-URL in das Formular eingeben, und wenige Zeit später liegt eine erste Einschätzung der eigenen Green Claims im Postfach.
Was ist die EmpCo-Richtlinie überhaupt?
Die EmpCo-Richtlinie regelt EU-weit, wie Unternehmen mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werben dürfen. In Österreich wird sie über eine Novelle des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) umgesetzt, die am 7. Juli 2026 im Nationalrat beschlossen wurde. Zur Anwendung kommt sie ab 27. September 2026. Für bereits bestehende Aussagen und Produkte ist zwar eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen – diese ist rechtlich aber umstritten und könnte EU-rechtswidrig sein. Wer sich darauf verlässt, geht also ein Risiko ein.
Betroffen sind ausnahmslos alle Unternehmen mit Endkunden-Kommunikation, unabhängig von Größe oder Branche. Besonders wichtig für exportorientierte Betriebe: Wer auch nach Deutschland verkauft – ein einziger Webshop genügt bereits – unterliegt dort dem deutschen UWG, und zwar ganz ohne Übergangsfrist.
Die Richtlinie betrifft praktisch jede Umweltaussage in der Außenkommunikation: Websites, Werbematerialien, Verpackungen, Newsletter, Prospekte. Kritisch werden künftig vor allem pauschale, unbelegte Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „öko“, ebenso „klimaneutral“ bzw. „CO₂-neutral“, wenn diese lediglich auf Kompensationsmaßnahmen beruhen, sowie selbst erstellte Siegel ohne unabhängige Zertifizierung.
Für die Holzbranche im Speziellen heißt das: Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-Speicher“, „aus nachhaltiger Waldwirtschaft“ oder „regional/ökologisch“ müssen künftig konkret belegbar sein, wenn sie pauschal verwendet werden. Die gute Nachricht: Anerkannte Zertifizierungssysteme wie FSC oder PEFC bleiben grundsätzlich weiterhin nutzbar.
Wer jetzt nichts tut, riskiert nicht nur Abmahnungen und Unterlassungsklagen, sondern auch Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Der erste und wichtigste Schritt ist daher, die eigenen Green Claims zu inventarisieren und rechtzeitig zu belegen oder anzupassen.
So funktioniert der kostenlose Schnellcheck
Der Einstieg ist bewusst niederschwellig gehalten:
Im Formular auf dieser Seite genügt die Eingabe der eigenen Website-URL – Domain oder Sitemap reichen aus. Im Hintergrund übernimmt AITARK ein automatisiertes KI-Screening der Inhalte. Das Ergebnis kommt per E-Mail als kostenloses PDF: Bis zu 20 Seiten der Website werden gescannt, daraus werden bis zu 20 gefundene Aussagen extrahiert und nach Risiko eingestuft – hoch, mittel oder niedrig. Der Schnellcheck liefert damit einen ersten Eindruck, noch ohne konkrete Handlungsempfehlungen.
Wer nach diesem ersten Überblick mehr wissen möchte, kann über den Holzcluster Steiermark den vollständigen Check beauftragen. Dieser deckt alle Seiten der Website ab (bis zu 2.000), kennt keine Begrenzung bei der Anzahl der Claims und liefert zusätzlich Zitate, Kontext, konkrete Änderungs- und Handlungsempfehlungen, eine Priorisierung sowie den Verweis auf die jeweils relevante EmpCo-Vorgabe.
Wichtiger Hinweis: Der Schnellcheck ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient als erste Orientierung, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig – noch vor dem 27. September 2026 – aktiv zu werden.


