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Nachhaltigkeitsberichte als Entscheidungsgrundlage

Nachhaltigkeitsexperte Armin Dieter erklärt die Hintergründe zu der neuen EU-Verordnung und beschreibt, was auf Unternehmen zukommt
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Armin Dieter, Geschäftsführer unseres Clusterpartners ENABLING.network KG steht seit vielen Jahren Betrieben in Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzfragen zur Seite.

Begriffe wie Green Deal, Green Investment oder Kreislaufwirtschaft sind sowohl in der gesellschaftlichen Diskussion als auch im unternehmerischen Kontext omnipräsent. Worin liegt der Unterschied in diesen Begrifflichkeiten?

Armin Dieter: Das sind verschiedene Konzepte und Begriffe, die alle in dieselbe Richtung weisen. Die übergeordnete Idee ist, die Gestaltung einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft voranzutreiben. Der Green Deal ist das Programm der EU-Kommission, um bis 2050 als erster Kontinent „klimaneutral“ zu wirtschaften. Es ist ein umfassendes Programm, das unter anderem die Geldströme hin zu ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen leiten soll, also zu Green Investments. Das stellt auch hohe Anforderungen an Unternehmen. Es geht darum ökologische nachhaltig zu handeln -zum Beispiel die Energie- und Stoffeffizienz in der Produktion und entlang der Wertschöpfungskette zu schließen, auf erneuerbare Energieträger umzusteigen und auch Stoffkreisläufe zu schließen – eben die Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Dabei wird zum Beispiel das, was nach der Produktnutzung überbleibt oder als Abfall in der Produktion anfällt, wieder in die Schaffung des neuen Produktes eingebracht. Eine andere Möglichkeit ist Reststoffe kaskadisch zu nutzen – wie es zum Beispiel der steirische Holzcluster forciert, um den Werkstoff Holz möglichst lange in unserer Nutzung zu belassen.

Durch die Änderungen der Regulatorien der EU rund um das Thema „Corporate Sustainability Reporting Directive“ kommen auf Unternehmen neue Herausforderungen und vor allem Anforderungen zu. Wie schätzen Sie diese Veränderungen ein? Welchen Vorteil haben Unternehmer:innen, wenn Sie sich schon jetzt mit dem Thema auseinander setzen?

Armin Dieter: Die Veränderungen durch die CSRD erachte ich als eine Chance für Unternehmen. Unternehmen schaffen Transparenz über die ökologischen, sozialen Auswirkungen des Unternehmerischen Handelns und bewerten die damit verbundenen Möglichkeiten und Risiken. Für große und mittlere Unternehmen wird dies stufenweise frühestens ab der Berichtsperiode 2024 bedeuten, dass sie gleichwertig mit dem Lagebericht auch über die ökologischen und sozialen Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit berichten müssen. Das damit verbundene Berichtswesen bedarf eines strukturierten Aufbaus – das wird in den kommenden Jahren sicher einige Unternehmen herausfordern. Die zeitgleiche ernsthafte Auseinandersetzung mit den Nachhaltigkeitsaspekten des eigenen Handelns in Form der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie vereinfacht den Aufbau des Berichtwesens. Das ist ein von außen begleiteter Prozess, der zum Entwickeln der eigenen Kompetenzen im Bereich der Nachhaltigkeit und der Berichterstattung beiträgt.

Was steckt hinter der Taxonomie-Verordnung?

Armin Dieter: Die Taxonomie-Verordnung (und die damit verbundene Durchführungsverordnungen) klassifizieren, wann ein Investment als ökologisch nachhaltig gilt und somit zum Erreichen von sechs übergeordneten Umweltzielen der EU beiträgt, und wann nicht. Für Unternehmen ist die Taxonomie-Verordnung vor allem im Bereich der Finanzierung relevant. Kurzgefasst, wer ein Investment finanzieren möchte, das nach der EU-Taxonomie-Verordnung als grün eingestuft wird, soll bessere Finanzierungskonditionen erhalten. Im erweiterten Sinne greift die Taxonomie-Verordnung auch in die CSRD ein – es wird definiert, welcher Anteil der Geschäftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Das übergeordnete Ziel ist, Geldströme hin zu grünen Investitionen zu lenken und über den Hebel der Finanzierung den Umbau zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschafts(-weise) zu gestalten.

Was erachten Sie als besonders begünstigende Faktoren für die Umsetzung dieser Themen in Unternehmen?

Armin Dieter: Das sind mehrere Faktoren, ich greife drei heraus, von denen ich erachte, dass sie immer gegeben sein müssen. Es beginnt mit dem klaren Commitment der Geschäftsführung und der Eigentümer. Nachhaltigkeit ist genauso wie Dekarbonisierung oder auch Energie und Ressourcen ein strategisches Thema. Dazu gehören das Commitment der Führung und eine klare Vision, was das Unternehmen erreichen will. Zugleich ist es entscheidend, die Mitarbeiter:innen von Anfang an aktiv in den Nachhaltigkeitsprozess einzubinden. Die Mitarbeiter:innen setzen durch deren tägliche Arbeit die Strategie um und sind durch Ihre Ideen und Erfahrungen die besten Gestalter der nachhaltigen Transformation. Die Themen vernetzt zu betrachten muss auch immer gegeben sein – dies ermöglicht weitblickende Lösungen, reduziert Kosten und erhöht die Wirkkraft. Dabei kann Blick von außen durch eine Begleitung bei der Entwicklung und der Implementierung der Strategie kann an dieser Stelle den Prozess vereinfachen.

Kontakt:

ENABLING.network KG
Dr. Armin Dieter, MSc, Geschäftsführer
M: +43 650 314 24 57
E: armin.dieter@enabling.network
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