„Die Anpassung der CSRD-Richtlinie wird die Rechenschaftspflicht der Unternehmen erhöhen, divergierende Nachhaltigkeitsstandards verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern“, so das offizielle Statement des Europäischen Rats Ende November 2022. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen darüber Bericht erstatten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit des Unternehmens auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren (etwa Klimawandel oder Menschenrechtsfragen) ihre Tätigkeiten beeinflussen. So sind Investoren und andere Interessenträger künftig besser in der Lage, fundierte Entscheidungen in Nachhaltigkeitsfragen zu treffen. Zudem wird die Nachvollziehbarkeit der Nachhaltigkeitsmaßnahmen am Finanzmarkt eine entscheidende Rolle bei der Vergabe von Krediten o.ä. spielen.
Wie fit ist die Holzbranche in Sachen Nachhaltigkeit?
Die Holzbranche scheint dabei auf den ersten Blick einen gewissen Startvorteil zu haben, da der Roh- und Werkstoff per se als nachhaltig gilt und bereits erste Schritte in Richtung der Bioökonomie gemacht sind. Unterm Strich kommen die Teilnehmer:innen unseres Workshops aber durchaus zu dem Schluss, dass der Weg zu einem regelkonformen Nachhaltigkeitsbericht auch für unsere Branche noch ein weiter ist. Dabei gibt es unter anderem zwei entscheidende Faktoren:
- Einerseits stehen die Betriebe und Produktionen aktuell noch vor großen Herausforderungen, um die erforderlichen und umfangreichen Daten für die Berichterstattung überhaupt zu erheben und in weiterer Folge dauerhaft zu monitoren.
- Anderseits müssen politische Entscheidungsträger:innen schnellstmöglich den Werkstoff Holz auf die Agenda bringen, um Richtlinien und Vorgaben besser auf den nachwachsenden und natürlichen Rohstoff anzupassen, damit beispielweise Beton oder Kunststoff im Katalog der Taxonomieverordnung nicht besser bewertet werden.
Ist mein Unternehmen betroffen?
Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 01. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Die Regelungen sollen nach dem ursprünglichen Zeitplan des Kommissionsentwurfs aus dem Jahr 2021 ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten.
Welche Fragen sind noch offen?
Rund um das Thema Klima-Reporting und Klimastrategie müssen offene Fragen zur Außernutzungstellung von Waldflächen aufgeklärt und offen diskutiert werden. CO2-Zertifikate in Bezug auf Waldflächen sind aktuell am Markt erhältlich, allerdings gesetzlich nicht geregelt.
Holzprodukte selbst sind ebenfalls aktuell noch nicht als CO2-Senke anerkannt – die offene Frage dabei ist, wem – entlang der Wertschöpfung – die CO2-Senkenwirkung dieses Produktes zugerechnet wird.
Was sollten Betriebe nun tun?
In erster Linie ist es wichtig, sich darüber zu informieren, inwieweit die neue Regelung den eigenen Betrieb betrifft – denn auch KMUs als Zulieferer oder Tochterunternehmen könnten teilweise betroffen sein. Weiterführende Informationen dazu hier.
Wenn das jeweilige Unternehmen betroffen ist, sollte der Umfang der notwendigen Berichterstattung schnellstmöglich abgesteckt werden – Fachexpert:innen aus unserem Netzwerk helfen bei den ersten Schritten oder auch bei der Gesamtabwicklung gerne. Der Holzcluster Steiermark hilft dabei gerne bei der Vermittlung.
Sie wollen weitere Informationen?
Melden Sie sich bei uns!
Geschäftsführung
T: +43 316 587850 214
M: +43 664 963 25 50
E: pinter@holzcluster-steiermark.at