Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich der Holzbau stetig weiterentwickelt: Neue Technologien und Konstruktionen kommen zum Einsatz, Bauprojekte werden immer komplexer und erfordern daher auch von den Bauarbeitern gewerkeübergreifendes Denken und stete Weiterbildung.
Der Kenntnisstand der am Bau beteiligten Arbeiter ist häufig nicht umfassend genug, um einen reibungslosen Bauablauf und qualitätsvolle Umsetzung der Holz-Bauprojekte zu garantieren – genau damit beschäftigte man sich im Erasmus+ Projekt UPWOOD und entwickelte umfangreiche Lernmaterialien.
LU1: Holzeigenschaften und die verschiedenen Anwendungen im Bauwesen
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LU2: Holzkonstruktionen, Renovierung und Demontage
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LU3: Montagemanagement für Holzbauarbeiten auf der Baustelle
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LU4: Funktionalität und Effizienz von Holzgebäuden
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Alle Unterlagen ebenfalls in den Sprachen EN, GR, LV, FI, ES verfügbar
LU1: Holzeigenschaften und die verschiedenen Anwendungen im Bauwesen
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LU2: Holzkonstruktionen, Renovierung und Demontage
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Durch die Verwendung bzw. Verarbeitung von Holz wird CO2 gebunden, der Holzbau kann somit als nachhaltige Schlüsseltechnologie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Doch der steigende Einsatz von Holz im Bausektor bedeutet zwangsläufig, dass auch vermehrt Fachkräfte, die aus „holzfernen“ Branchen stammen mit dem Baustoff Holz in Berührung kommen und diesen verarbeiten.
In vielen „holzfernen“ Gewerken, wie Installateur, Trockenbauer oder Elektriker gibt es in der Grundausbildung aber auch in den Weiterbildungsmaßnahmen, wenig Lerninhalte darüber, welche Besonderheiten der Holzbau mit sich bringt und wie gewissen Arbeitsschritte daran grundlegend angepasst werden müssen. Durch eine fehlerhafte Verarbeitung der Materialien kommt es dann auf der Holzbaustelle in weiterer Folge zur Verzögerungen und unnötigen Kosten.
Projektkonsortium
Projektleitung
Holzcluster Steiermark, AUT
Projektdauer
01-10-2019 bis 31-04-2022
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Förderprogramm
„Die Unterstützung der Europäischen Kommission für die Erstellung dieser Veröffentlichung stellt keine Billigung des Inhalts dar, welcher nur die Ansichten der Verfasser wiedergibt, und die Kommission kann nicht für eine etwaige Verwendung der darin enthaltenen Informationen haftbar gemacht werden.“